Impressum für Blogger!?
Die Frage, wann ein Blog bzw. Internetseite gewerblich genutzt wird und wann nicht, ist nicht ganz unumstritten. Für viele genügt bereits ein Adsenseblock. Daraus entsteht unmitelbar eine Impressumspflicht. Viele Blogs (besonders bei Bloghostern) haben nach wie vor nicht mal ein Kontaktformular. Das ist nicht nur für die Kontaktaufnahme, z.B. Zwecks einer Kooperation oder ähnlichem, ärgerlich. Es ist auch ggf. ein gefährlicher Abmahnungsgrund. Fazit: Lieber die paar Zeilen, die nötig sind, hinterlegen und ruhig schlafen!
Die Anforderungen an ein rechtsgültiges und vollständiges Impressum, hängen von vielen Faktoren ab. Ein Faktor ist, ob mit der Seite oder dem Blog eine gewerbliche Nutzung vor liegt. Allein diese Differenzierung ist nicht immer so trivial, wie wir schon andeuteten. Relevant ist zudem die Rechtsform der Firma, die eine Seite betreibt. Zudem existieren „Standardanforderungen“.
Eine gute Zusammenfassung, was ein Impressum unbedingt enthalten sollte, finden Sie hier.