In eigener Sache

Wir erhalten oft nach Ablehnung von Jobanzeigen, E-Mails mit Fragen wie: „Werden Blogbeiträge nach Gutdünken freigeschaltet?“ oder „Warum wurde meine Anzeige abgelehnt, obwohl ich mich an die Richtlinien gehalten habe?“. Diesen wollen wir hier auf den Grund gehen …

Keine Veröffentlichung ohne Kontrolle

Jede Anzeige wird vor Ihrer Veröffentlichung genauestens sowie persönlich durch einen Mitarbeiter geprüft. Dabei kann es vorkommen, dass trotz Einhaltung der Richtlinie keine Freischaltung erfolgt. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Verweis auf die Blogarbeit fehlt, die Anzeige zu reißerisch oder werbelastig ist. Auch ist Bloggerjobs keine Plattform, um seine Webseite bzw. Blog zu profilieren oder Werbung dafür zu machen. Die Anzeige wird auch ggf. abgelehnt, wenn Sie genau so formuliert in anderen Jobportalen veröffentlicht wurde. Stichwort „Doppelter Content“.

Wir wägen die Veröffentlichung jeder Anzeige genau ab und entscheiden im Einzelfall. Dies fällt nicht immer leicht und sicherlich gab es in der Vergangenheit auch Fehlentscheidungen. Ziel ist und bleibt weiterhin, die Anzeigenqualität durchgehend auf hohem Niveau und sowohl für Suchende als auch Bietende attraktiv zu halten.

„Ich bin Texter – lasst mich rein …“

„Texte sind neben Bildern ein wichtiges Grundelement für einen Blog. Warum haben Sie also meine Jobofferte abgelehnt?“ – diesem Ansatz, bezogen auf den Text, stimmen wir widerspruchslos zu. Jedoch ist Text nicht gleicht Text. Dieser variiert, ob es sich um einen Blog oder eine „normale“ Webseite handelt, im Stil. Während Blogbeiträge textlich mit einer persönlichen Note und Anmerkung des Autors verfasst sind, klingen Webseiteninhalte eher nüchtern und beinhalten keine individuelle Anspielungen bzw. Bemerkungen des Verfassers. Und genau in dieser Tatsache liegt die Unterscheidung.
Deswegen haben wir uns entschlossen, Textangebote in nur geringem Maß zu zulassen. Schließlich bietet unser Schwesterportal Texterjobboerse.de genügend Freiraum und Entfaltungsmöglichkeiten für die „schreibende Zunft“.

Neben dem Verfassen von Texten, bildet Bloggerjobs die Schnittmenge zwischen vielen verschiedenen Bloggeraktivitäten, wie z.B. Programmierung, Layout- und Design, SEO, SEM u.v.m. Und dies macht es nicht immer einfach, eine Anzeige genau einzuordnen. D.h. ob sie für Bloggerjobs genau richtig oder zu speziell ist und daher lieber im geeigneteren Schwesterportal, z.B. Texterjobboerse.de, besser aufgehoben wäre. Hierbei schauen wir genau auf die Anzeige, ob es einen Blogbezug gibt. Sucht beispielsweise jemand eine(n) Programmierer(in), welche(r) ein Plugin für einen Typo3 Blog schreibt, so ist die Anzeige bei Bloggerjobs genau richtig. Wird hingegen jemand zur Erstellung einer Webseite eine(r) gesucht, so ist die Anzeige bei webbyjobs.de besser aufgehoben und wird daher abgelehnt.

Das liebe Geld …

Wir von Bloggerjobs sind gegen Dumpinglöhne und dennoch verwundert es viele, dass sie Jobanzeigen vorfinden, in denen kein oder nur ein geringer Preis für eine Dienstleistung genannt wird. Wie passt dies mit unserer Kernaussage zusammen? Zu aller erst sollte man sich im Klaren sein, dass nicht jeder Unsummen für seinen Blog ausgeben kann und die finanziellen Ressourcen meist beschränkt sind. Aber sollte dies gleich der Grund sein, auf eine Anzeige zu verzichten? Nein, solange die Gleichwertigkeit und Verhältnismäßigkeit der beiden Leistungen gegeben sind! Bietet z.B. jemand an, als Gegenleistung für das Erstellen eines Banners, einen Link zur Webpage des Erstellers zu setzen und beide Seiten sind damit einverstanden, ist dies durchaus ein fairer Deal. Jedoch ist dies nicht gegeben, wenn man erwartet, dass durch Setzen eines Links man dann ein fertiges Webprojekt im Gesamtwert von 10.000 € erhält.

Doch was ist gerecht und wieviel soll man bieten? Dies ist natürlich abhängig von dem was man selbst anbietet bzw. erwartet. Dazu gibt es keine pauschale Antwort.
Wenn man beispielsweise in einem Jobangebot liest, dass ein Texter pro Wort 1 Cent haben möchte, so ist die Qualität fraglich, wenn man darauf viel wert legt. Zahlt man hingegen 5-7 Cent für ein Wort und ist dann die Qualität auf der Strecke geblieben, so wird man es sich zukünftig zweimal überlegen, den Autor zu engagieren.
Wir empfehlen daher, kein konkretes Angebot in die Jobanzeige mit einfließen zu lassen, sondern sich immer mit dem Bewerber auf eine bestimmte Gegenleistung / Geldbetrag individuell zu einigen. Dies kann man durchaus in der Anzeige so publizieren.

Fazit

Sollte also Ihre Anzeige einmal, ein andermal nicht freigeschaltet werden, so geschieht dies nicht nach Gutdünken, Willkür, persönliches Ansehen o.ä. Jede Anzeige wird genau vorher geprüft und ggf. freigeschaltet. Sollte es Ihre Offerte einmal nicht geschafft haben, nur nicht entmutigen lassen. Lesen Sie noch einmal in Ruhe die Richtlinien sowie die Ablehnungs-E-Mail und formulieren Ihre Anzeige erneut. Dann sollte einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege stehen. Wir freuen uns auf Ihre Anzeigen!

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